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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Eichmeister Kreativagentur GmbH
Milchstraße 9
81667 München

Geschäftsführung: Dominik Wagner
HRB 279051 Amtsgericht München
Steuernummer: 143/132/82911
USt-ID: DE355535081

Geltung der AGB

1.1. Die Eichmeister Kreativagentur ist eine eingetragene Marke und wird vertreten durch „Dominik Wagner“ (Einzelunternehmer). Die nachfolgenden AGBs gelten für Auftragsverhältnisse zwischen einem Auftraggeber und der Eichmeister Kreativagentur, vertreten durch Dominik Wagner (im Folgenden „Agentur“ genannt).

1.2. Für alle Aufträge der Agentur sowie deren Vorverhandlungen gelten die hier aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Auftraggeber Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet und diese entgegenstehende oder von den hier aufgeführten AGBs abweichende Bedingungen enthalten.

1.3. Auch gelten die hier aufgeführten AGBs, wenn die Agentur in Kenntnis entgegenstehender oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers den Auftrag vorbehaltlos ausführt.

1.4. Abweichungen von den hier aufgeführten Bedingungen sind nur dann gültig, wenn Ihnen die Agentur ausdrücklich schriftlich zustimmt.

 

Präsentationen

2.1. Jegliche Arbeiten und Leistungen (Präsentationen, Konzepte, etc.) der Agentur, die vor und zum Ziel des Auftragsabschlusses erstellt, vorgestellt und/oder verbreitet wurden, dürfen nicht ohne vorherige Zustimmung verwendet werden. Dies gilt auch für die Verwendung in geänderter oder bearbeiteter Form sowie für die unseren Arbeiten zugrundeliegenden Ideen, sofern diese in den bisherigen Werbemitteln des Auftraggebers keinen Niederschlag gefunden haben. In Annahme eines Präsentationshonorars liegt keine Zustimmung zur Verwendung unserer Arbeiten und Leistungen.

2.2. Die Agentur ist berechtigt, diese Arbeiten und sämtliche in Vorbereitung oder Erfüllung des Vertrages entstehenden Arbeiten zum Zwecke der Eigenwerbung zeitlich und örtlich uneingeschränkt in sämtlichen Medien sowie zur Erstellung von Showcases zu verwenden und im Übrigen auf das Tätigwerden für den Auftraggeber hinzuweisen.

 

Vertraulichkeit

Die Agentur wird alle zu ihrer Kenntnis gelangenden Geschäftsvorgänge des Auftraggebers sowie dessen Interna streng vertraulich behandeln. Auf Wunsch des Auftraggebers kann eine gesonderte Vertraulichkeitsvereinbarung unterschrieben werden. Aufträge an Werbeträger erteilt die Agentur, falls nicht anders vereinbart, im Namen des Auftraggebers und auf seine Rechnung. Für mangelhafte Leistung der Dritter (Werbeträger, Druckereien, etc.) haftet die Agentur nicht.

 

Abwicklung von Aufträgen

4.1. Die Agentur ist berechtigt, die ihr übertragenen Arbeiten selbst auszuführen oder Dritte damit zu beauftragen.

4.2. Die Produktionsüberwachung durch die Agentur erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung und entsprechender Vergütung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist die Agentur berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben.

4.3. Aufträge an Werbeträger erteilt die Agentur, falls nicht anders vereinbart, im Namen des Auftraggebers und auf seine Rechnung. Für mangelhafte Leistung der Dritter (Werbeträger, Druckereien, etc.) haftet die Agentur nicht.

4.4. Vorlagen, Dateien und sonstige Arbeitsmittel (insbesondere Negative, Modelle, Originalillustrationen, Vektorgrafiken, etc.), die die Agentur erstellt oder erstellen lässt, um die nach Vertrag geschuldete Leistung zu erbringen, bleibt Eigentum der Agentur. Eine Herausgabepflicht besteht nicht. Zur Aufbewahrung sind wir nicht verpflichtet.

4.5. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Die Agentur behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

4.6. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann die Agentur eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann sie auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.

4.7. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller der Agentur übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber die Agentur von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

 

Lieferung und Lieferfristen

5.1. Die Lieferverpflichtungen der Agentur sind erfüllt, sobald die Arbeiten und Leistungen zur Versendung gebracht sind. Das Risiko der Übermittlung (z.B. Beschädigung, Verlust, Verzögerung), gleich mit welchem Medium übermittelt wird, trägt der Auftraggeber.

5.2. Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn der Auftraggeber etwaige Mitwirkungspflichten (z.B. Beschaffung von Unterlagen, Freigaben) ordnungsgemäß erfüllt hat.

5.3. Für Lieferfristen Dritter (Werbeträger, Druckereien) haftet die Agentur nicht.

 

Zahlungsbedingungen, Abnahme und Verzug

6.1. Vereinbarte Preise sind Nettopreise, zu denen die jeweils geltende Umsatz- oder Mehrwertsteuer hinzukommt. Künstlersozialabgaben, Zölle oder sonstige, auch nachträglich entstehende Abgaben werden an den Auftraggeber weiterberechnet.

6.2. Bei Werbemitteln sind die jeweils gültigen Listenpreise der Werbeträger am Erscheinungstag verbindlich.

6.3. Die von der Agentur dem Auftraggeber ausgestellten Rechnungen sind sofort nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug fällig.

6.4. Bei größeren Aufträgen oder solchen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken sowie bei Werbemittelherstellung, ist die Agentur berechtigt, Zwischenabrechnungen bzw. Vorausrechnungen zu erstellen.

6.5. Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen reklamiert oder verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit.

6.6. Bis zur vollständigen Zahlung aller den Auftrag betreffender Rechnungen, behält sich die Agentur das Eigentum an allen überlassenen Unterlagen und Gegenständen vor. Rechte an den Leistungen der Agentur, insbesondere urheberrechtliche Nutzungsrechte, gehen erst mit vollständiger Bezahlung aller den Auftrag betreffenden Rechnungen auf den Auftraggeber über.

6.7. Bei Zahlungsverzug kann die Agentur Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt vorbehalten.

 

Vertragsgegenstand; Urheberrecht und Nutzungsrecht

7.1. Die Agentur wird dem Auftraggeber mit Ausgleich sämtlicher, den Auftrag betreffender, Rechnungen alle für die Verwendung der Arbeit und Leistungen erforderlichen Nutzungsrechte in dem Umfang übertragen, wie dies für den Auftrag vereinbart ist oder sich aus den für uns erkennbaren Umständen des Auftrags ergibt. Im Zweifel erfüllet die Agentur ihre Verpflichtung durch Einräumung nicht ausschließlicher Nutzungsrechte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland für die Einsatzdauer des Werbemittels. Jede darüber hinausgehende auch nur teilweise Verwendung, insbesondere die Bearbeitung, bedarf einer Zustimmung der Agentur. Die Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung.

7.2 Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen dieses Gesetzes gelten zwischen den Parteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen, z.B. die sog. Schöpfungshöhe, im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Damit gelten in einem solchen Fall insbesondere die urhebervertragsrechtlichen Regeln der §§ 31 ff. UrhG.

7.3. Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung der Agentur weder im Original noch bei der Reproduktion verändert oder an Dritte weitergegeben werden. Jede Nachahmung, auch von Teilen, ist unzulässig.

7.4. Die Agentur ist auf Vervielfältigungsstücken als Urheber zu nennen. Hat die Agentur dem Auftraggeber Daten und Dateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung der Agentur geändert oder vervielfältigt werden.

7.5 Vorschläge des Auftraggebers bzw. seiner Mitarbeiter oder seine bzw. deren sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.

7.6. Zieht die Agentur zur Vertragserfüllung Dritte heran, wird die Agentur deren Nutzungsrechte im Umfang der Ziffer (6.1) erwerben und dementsprechend dem Auftraggeber übertragen.

7.7. Zur Herausgabe und Übermittlung der Stammdaten (insbesondere Erstellungsdaten der gängigen Grafik- und Illustrationsprogrammen sowie Webpage Administrationslogins und Code) ist die Agentur nicht verpflichtet. Diese unterliegen dem urheberrechtlichen Eigentum der Agentur. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe der Stammdaten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten (Buy-out).

 

Nutzungshonorar

8.1. Die Agentur erbringt eine über die rein technische Arbeit hinausgehende, geistig-kreative Gesamtleistung. Bei der vertragsmäßigen Verwendung der Arbeiten und Erzeugnissen der Agentur durch den Auftraggeber, ist das Nutzungshonorar bereits berechnet.

8.2. Wenn der Auftraggeber die Arbeiten und Erzeugnisse der Agentur über den vereinbarten Umfang hinaus nutzt, berechnet die Agentur ein zusätzliches Nutzungshonorar.

8.3. Die Berechnung des Nutzungshonorars richtet sich nach dem aktuellen Vergütungstarifvertrag Design (SDSt/AGD).

 

Gewährleistung und Haftung

9.1. Von der Agentur gelieferte Arbeiten und Leistungen hat der Auftraggeber unverzüglich nach Erhalt, in jedem Falle aber vor einer Weiterverarbeitung, zu überprüfen und Mängel unverzüglich nach Entdeckung bekannt zu geben. Unterbleibt die unverzügliche Überprüfung oder Mängelanzeige, bestehen keine Ansprüche des Auftraggebers.

9.2. Bei Vorliegen von Mängeln steht der Agentur das Recht zur zweimaligen Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Zeit zu.

9.3 Schadensersatzansprüche jeder Art sind ausgeschlossen, wenn die Agentur, gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der Agentur leicht fahrlässig gehandelt haben. Das gilt nicht bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Falle ist die Haftung auf typische und vorhersehbare Schäden beschränkt. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.

9.4. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller an die Agentur übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber die Agentur von allen Ersatzansprüchen frei.

9.5. Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durch die Agentur erarbeiteten und durchgeführten Maßnahmen wird vom Kunden getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Aktionen und Maßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen. Die Agentur ist jedoch verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern ihr diese bei ihrer Tätigkeit bekannt werden.

9.6. Der Auftraggeber stellt die Agentur von Ansprüchen Dritter frei, wenn die Agentur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers gehandelt hat, obwohl sie Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Maßnahmen mitgeteilt hat.

9.7. Mit der Freigabe von Entwürfen oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die technische und funktionsmäßige Richtigkeit von Produkt, Text und Bild.

9.8. Für solchermaßen vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe oder Reinzeichnungen entfällt jede Haftung der Agentur.

 

Vertragsauflösung

10. Sollte der Auftraggeber den Vertrag vorzeitig kündigen, erhält die Agentur die vereinbarte Vergütung, muss sich jedoch ersparte Aufwendungen oder durchgeführte oder böswillig unterlassene Ersatzaufträge anrechnen lassen (§ 649BGB). Die Parteien vereinbaren jedoch eine Pauschalierung der bis zu der Kündigung erbrachten Leistungen und Aufwendungen wie folgt: Bei Kündigung vor Arbeitsbeginn: 10% der vereinbarten Vergütung bzw. ist eine solche nicht vereinbart gilt, 10% der nach dem AGD-Tarifvertrag für Designleistungen (neueste Fassung) üblichen Vergütung. Darüber hinaus sind natürlich abweichende individuelle Vereinbarungen möglich. Dem Auftraggeber bleibt der Beweis tatsächlich geringerer Leistungen oder Aufwendungen vorbehalten.

 

Schlussbestimmungen

11.1. Ist der Auftraggeber Kaufmann, so ist das für unseren Sitz zuständige Gericht als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten vereinbart.

11.2. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bedingungen nicht.

11.3. Es gilt deutsches Recht.

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